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Donnerstag, 19. März 2009Peitschen-Peer und die SchweizKommentare
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Kennen Sie den Unterschied zwischen einem "Steuerflüchtling" und dem Finanzminister?
Es gibt keinen Unterschied. Der Steuerflüchtling zahlt dem Fiskus nicht die Steuern, die dem Fiskus zustehen. Der Finanzminister gibt dem Steuerpflichtigen zum Teil nicht die Steuern zurück, die ihm lt. höchstrichterlicher Entscheidung zustehen. Der Finanzminister drückt sich vor Rückzahlungen durch sogenannte "Nichtanwendungserlasse" solcher für den Steuerzahler günstigen Urteile. Das trifft inzwischen auf 7 von 10 Urteilen zu. Ach, es gibt doch einen Unterschied: Der Steuerflüchtling wird verurteilt, der Finanzminister nicht. Mit freundlichen Grüßen A.Aurand |
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