Dass Steuerhinterzieher auch nach ihrer Entdeckung nicht eben von Unrechtsbewusstsein beseelt sind, zeigt der heute vielfach publizierte Fall eines Bad Homburger Kaufmanns. Statt nach seiner Enttarnung als Freund liechtensteinischer Bankendiskretion in Sack und Asche zu gehen, hat der Kaufmann - nennen wir ihn Elmar S. -, der im Fürstentum mehrere Millionen Euro "abgabenfrei" deponiert hatte, seine damalige Bank auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Sie solle ihm den Schaden ersetzen, der ihm in Deutschland nach seiner Enttarnung und Verurteilung als Steuerhinterzieher entstanden ist. Denn hätte die Bank - es war die damalige LGT Treuhand AG, die heute als Fiduco Treuhand AG firmiert - rechtzeitig über das Abhandenkommen der sensiblen Bankdaten informiert, so hätte der Kaufmann per Selbstanzeige eine Strafverfolgung und Nachzahlungen in Millionenhöhe vermeiden können, so seine Argumentation.Â
Es wird offenbar Zeit, die Einstiegshürde für Bewährungsstrafen bei Steuerdelikten aus pädagogischen Gründen anzupassen. Elmar S. hatte vom Bochumer Landgericht eine Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro erhalten - blieb aber auf freiem Fuß. (mp)   Â
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Mo, 06.09.2010 12:57
Mann Leute, lest doch mal genau! Da steht doch, dass der Blog kein Diskussionsbeitrag zu den Thesen von Sarrazin i [...]
Mo, 06.09.2010 12:53
Guten Tag, Meine bekannten und ich haben die gleiche Meinung wie Herr Sarrazin dieser Mann hat recht, nur unse [...]
Do, 02.09.2010 09:01
Die Antwort auf diese Fragen gibt Ayaan Hirsi Ali in ihrem neuen Buch "Nomad – From Islam to America". Da es noch [...]