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Donnerstag, 22. Juli 2010Klare Worte für Verbraucher
Schön transparent, leicht verständlich und verbraucherfreundlich sollten sie werden, die Bankgeschäfte. Ja, das war die Absicht der geistigen Väter und Mütter der Verbraucherkreditrichtlinie. Deshalb fing man bereits beim Namen an und führte diesen Vorsatz bei den Stellen fort, an denen man die einzelnen neuen Vorschriften versteckte. Man nannte es "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht". Das ist doch schon mal ein unheimlich eingängiger Titel.
Und weil man gerade so in Fahrt war, verteilte man die neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Unterlassungsklagengesetz, in der Schlichtungsstellenverfahrensordnung, im Bundesdatenschutzgesetz, in der Preisangabenverordnung, im Kreditwesengesetz, in der BGB-Informationspflichten-Verordnung und im Versicherungsvertragsgesetz. Natürlich wurde auch auf diverse Anhänge nicht verzichtet. Und dort wurde in schlichter Klarheit formuliert, zum Beispiel die Berechnung des effektiven Jahreszinses. Das liest sich dann so: "Bei Verträgen, bei denen die Sollzinsen vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und nach deren Ende ein neuer, veränderlicher Sollzinssatz vereinbart wird, der in regelömäßigen Abständen nach einem vereinbarten Index oder Referenzzinssatz angepasst wird, wird angenommen, dass der Sollzinssatz nach Ablauf der Sollzinsbindung dem Sollzinssatz entspricht, der sich aus dem Wert des vereinbarten Indexes oder Referenzzinssatzes zum Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses ergibt". So heißt es klar und verständlich in Anhang 2 dieses schönen Gesetzes. (mp) Donnerstag, 15. April 2010Miese Masche mit ElterngeldreportElterngeld bietet für junge Eltern gute Chancen, aber auch für Geschäftemacher. Wer bei Google auf der Suche nach Tipps ist, wie er seinen Elterngeldanspruch optimieren kann, der stolpert schnell über die massiv geschalteten Anzeigen des "Elterngeldreport für selbstständige Unternehmer". Der so genannte Ratgeber verspricht 15 Tricks, wie man ganz schnell sein Elterngeld erhöhen kann, sowie "geheime Auskünfte", was die Elterngeldstelle absichtlich verschweigt, um angeblich Selbstständige um das ihnen zustehende Elterngeld zu bringen. Und das große Versprechen dazu: 25.200 Euro Elterngeld - steuerfrei, für jeden machbar. Dafür werden 103,79 Euro verlangt, die der Report von Thomas Hegenauer aus dem bayerischen Wartenberg kosten soll. Eine gute Investition? Der Inhalt enttäuscht gewaltig. Das liegt zum einen daran, dass rund ein Viertel des Ratgebers aus dem abgetippten Gesetzestext besteht, der im Internet normalerweise kostenlos verfügbar ist. Weitere zehn Seiten bestehen aus unübersichtlich abgetippten Adresssammlungen, deren Sinn und Zweck sich kaum erschließt: Immerhin stehen die Adressen in jedem Informationsblatt zum Elterngeld. Aber auch die Tipps auf den verbleibenden Seiten sind so dünn, dass sie kaum einen Preis von ein wenigen Euro rechtfertigen würden. 25.200 Euro soll ich angeblich bekommen? Schwer möglich, wenn selbstständige, gesetzlich versicherte Mütter ehrlich sind und das Mutterschaftsgeld - wie vorgeschrieben - auf ihr Elterngeld anrechnen lassen. Dann fallen schon einmal zwei Monate Elterngeld zumindest zu einem Großteil weg. Und steuerfrei mögen die Leistungen sein, aber bei allen Rechenbeispielen vergisst der Autor, dass Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit massiv die Steuern für das übrige Einkommen in den Jahren des Elterngeld-Bezugs erhöhen kann - sogar beim Ehegatten. Viel schlimmer aber noch: Viele andere Tipps bewegen sich immer am Rande des Gestaltungsmissbrauchs, sodass ihre Umsetzung fast schon Ärger mit den zuständigen Elterngeldstellen provoziert. Der Autor weiß das und fabuliert ständig von "könnte" und "dürfte", wo er doch eigentlich sagen will: Macht es, liebe selbstständige Eltern. Der "Lohn" für die Eltern, die es machen: Sie werden sich sehr intensiv mit den zuständigen Stellen auseinandersetzen müssen und am Ende auch nur das an Elterngeld bekommen, was ihnen ohnehin zusteht. Denn auch in einer "Bananenrepublik", wie der Autor die Bundesrepublik bezeichnet, wissen die Elterngeldstellen, mit was für Tipps manche Leute versuchen, Ihr Elterngeld unberechtigt in die Höhe zu treiben. (om) Mittwoch, 17. Februar 2010Warum erstattet Teldafax Energy so spät?
Bialloblog.de hat die Postings zahlreicher User zum Anlass genommen, bei Energieanbieter Teldafax Energy nachzufragen, warum Guthaben nicht ausgezahlt werden. Teldafax-Energy-Sprecher Thomas Müller lieferte die Antworten.
1. Wie viele Kunden hat Teldafax Energy derzeit? Thomas Müller: „Aktuell freuen wir uns über 520.000 Strom- und 80.000 Gaskunden. TelDaFax Energy muss sein enormes Wachstum organisieren und es gab keinen Kunden, dem ein Guthaben nicht ausgezahlt wurde.“ 2. Wie lange dauert es üblicherweise, bis Teldafax Energy Guthaben erstattet? Müller: „Selbstverständlich ist es unser Ziel, unseren Kunden ihre Guthaben rasch zu überweisen. Üblicherweise innerhalb von zeitnah nach dem Erhalt einer Jahresverbrauchs- oder Abschlussrechnung. Üblicherweise haben unsere Kunden, bei denen ein Guthaben ermittelt wurde, dieses zeitnah, maximal zwei Wochen nach Erstellung der Rechnung, auf Ihrem Konto. Eine Wartezeit von sechs Monaten ist keinesfalls die Regel.“ 3. Was ist der Grund für teilweise offenbar monatelange Verzögerungen bei der Erstattung von Guthaben? Müller: „In der Vergangenheit hat es in der Tat Verzögerungen bei der Erstellung von Rechnungen gegeben. Verzögerungen bestreiten und beschönigen wir nicht, allerdings gab es letztendlich keinen Kunden, der ein Guthaben nicht ausgezahlt bekam. Als immer noch sehr junges Unternehmen – TelDaFax ENERGY starte 2007 auf dem deutschen Strommarkt – sind wir dabei, unser enormes Wachstum zu organisieren. Wir planten bis zum Ende des ersten GeÂschäftsjahres mit etwa 64.000 Stromkunden. Zum Stichtag waren es tatsächlich bereits 400.000 Aufträge. Nach wie vor verzeichnet TelDaFax eine stetige Nachfrage auf hohem Niveau. Wegen unseres rasanten Wachstums kam es allerdings in der Vergangenheit tatsächlich zu Verzögerungen. Doch TelDaFax hat die Sache angepackt: Beschäftigte TelDaFax im Herbst 2007 etwa 80 Mitarbeiter sind es nun über 450 (!). Zudem wurde im Mai 2009 mit der Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems begonnen, so dass TelDaFax bald nach ISO 9001 zertifiziert sein wird. Ein neues Finanzbuchhaltungssystem, das aktuell installiert wird, wird ebenfalls zu einer erheblichen Steigerung unserer Servicequalität beitragen. Verzögerungen, die über die notwendige Bearbeitungszeiten hinaus gehen, sollen der Vergangenheit angehören.“ 4. Warum kontaktieren Sie Kunden/User, die Kritik an der Teldafax-Energy-Rückzahlungspraxis äußern, via Blogs und Foren - und nicht unmittelbar? Gibt es Probleme mit Ihren Kundendaten? Müller: „Nein, wir haben keine Probleme mit Kundendaten, wollen aber der Internet Gemeinde zeigen, dass wir auch hier Präsenz zeigen. Wir sind der Meinung, dass Unternehmen heutzutage auch im Internet kommunizieren müssen. Die meisten Kunden/User, die im Internet posten, können wir zudem nicht unmittelbar kontaktieren, da sich die User im Netz in der Regel dort nicht mit ihrem Namen sondern mit Nicknamen äußern. Diese können wir selbstverständlich nicht zuordnen.“ (mp) Mittwoch, 13. Januar 2010Männer besser überwachen
Nun scheint auch die deutsche Justiz gegen das tradierte Rollenbild - Mann am Computer, Frau am Herd - Gründe zu sammeln. Eine Bayerin hatte, wohl in Wahrnehmung ihrer familiären häuslichen Pflichten, ihren Computer nicht ausreichend überwacht. Prompt wurde die bescheidene Zahl von 964 Musikstücken von ihrem Mann und/oder den Kindern heruntergeladen. Sie selbst schwieg sich aus, wer der Musikfreund war. Ein teures Schweigen: Vier Plattenfirmen mahnten sie ab, was mit rund 2400 Euro zu Buche schlug (umgerechnet macht das für jedes Lied, ungeachtet der Qualität, knapp 2,50 Euro).
 Ihrer Familie hatte sie in mütterlicher Strenge zwar untersagt, solche Dinge an ihrem Rechner zu machen, insbesondere die illegale Benutzung von Musiktauschbörsen. Wer selber Kinder oder gar einen Mann zu Hause hat, weiß ja wie das ist mit Verboten....  Auch dem Oberlandesgericht Köln war das nicht genug: Ein bloßes Verbot genüge nicht, wenn es praktisch nicht überwacht werde, so die rheinischen Juristen (Az.: 6 U 101/09).  Das kann für - bayerische - Frauen nur bedeuten: Ihr künftiger Platz ist dank dieser Rechtsprechung an der Seite des Mannes - und vor dem Rechner. (safi/mp) Freitag, 27. November 2009Für Fluggäste hat es sich ausgeschlichtetNach genau fünf Jahren ist es vorbei: Bei der Schlichtungsstelle Mobilität gehen am 30. November die Lichter aus. Fast 14.000 Beschwerden haben die Schlichter seit dem 1. Dezember 2004 bearbeitet, tausenden Verbrauchern bei Problemen mit Bahn-, Bus- oder Luftfahrtunternehmen geholfen. Nun läuft das Projekt aus. Es soll zwar einen Nachfolger geben. Doch derzeit weiß noch nicht mal das Bundesverbraucherschutzministerium, unter welcher Telefonnummer die neue „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ (SÖP) zu erreichen sein wird. Sämtliche Fluggesellschaften verweigern der wesentlich von der Deutschen Bahn finanzierten Institution die Mitarbeit, und die Verbraucher sind verunsichert: Ihnen fehlt seit Wochen ein Ansprechpartner. Die Schlichtungsstellen-Statistik aus fünf Jahren zeigt, wo die Verbraucher der Schuh drückt: Fast 30 Prozent der Bahn-Beschwerden betrafen die Bahncard, gut 15 Prozent Verspätungen. Bei den Beschwerdegründen im Flugbereich lag die Annullierung mit fast 25 Prozent vorn, gefolgt von Beschwerden über die Verspätung von Flügen (17 Prozent). Mit der Deutschen Bahn erzielte die Schlichtungsstelle in 80 Prozent der Fälle eine Einigung, während die Quote der angenommenen Schlichtungsvorschläge im Flugverkehr bei weniger als 50 Prozent lag. Ach ja: Wer es dennoch versuchen will – die neue Schlichtungsstelle ist ab 1. Dezember unter www.soep-online.de zu erreichen. (spez) Donnerstag, 29. Oktober 2009Daimler will BewerberblutSelbst seriöse Unternehmen schrecken inzwischen vor - nennen wir es mal: - bauernschlauen Methoden nicht zurück. So verlangt die Daimler AG nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks  von Bewerbern offenbar einen "freiwilligen" Bluttest im Rahmen einer werksärztlichen Untersuchung. Wohlgemerkt: von Bewerbern. Da das menschliche Blut Bände spricht, umgehen die Daimler-Personaler damit das Problem der unzulässigen Fragen im Arbeitsrecht, etwa nach einer Schwangerschaft. Auf solche Fragen dürfte der Bewerber oder die Bewerberin nämlich nach herrschender Rechtsprechung der Arbeitsgerichte wahrheitswidrig antworten. Das aber - so offenbar die Denke derer, die Ausforschung für ein Unternehmerrecht halten - muss sich ja ein Arbeitgeber nicht bieten lassen. Die Liste der Beispiele, wo "das Recht" an seine Grenzen stößt, ist also wieder ein Stückchen länger geworden. (mp)  Montag, 19. Oktober 2009Unsere Zwei-Klassen-GesellschaftDass es zwei verschiedene Schweinegrippe-Impfstoffe gibt - einen für Abgeordnete, Bundesbeamte und Soldaten (Celvapan von Baxter) - sowie einen für die restliche Bevölkerung (Pandemix von Glaxosmithkline), hat natürlich rein juristische Gründe: Es gebe da einen Rahmenvertrag mit Baxter, der den besser verträglichen Stoff liefert, so die offizielle Erklärung für das, was SPD-Mann Karl Lauterbach als Zwei-Klassen-Medizin wertet. Und wir wissen ja aus anderen politischen Zusammenhängen: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten!). Dem Massenimpfstoff - trotz problematischer Wirkverstärker - wird vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der Zulassungsbehörde für Impfstoffe, gute Verträglichkeit unterstellt: "....dass die Anwendung der 'Schweinegrippe-Impfstoffe' auf soliden Füßen steht", heißt es in einem Statement des Instituts. Die nicht eben unkundige Redaktion des Arznei-Telegramm sieht das ein wenig anders, was die Verträglichkeit angeht. Ihre Empfehlung lautet: "Um es noch einmal deutlich zu sagen: Bei Abwägung von Nutzen und Schaden sind beim gegenwärtigen Stand der Impfstoffentwicklung gegen Schweinegrippe ausschließlich konventionell auf Hühnereiern angezüchtete Spaltimpfstoffe mit 15 µg Antigen sinnvoll, also weder Impfstoffe, die unzureichend erprobte WirkÂverstärker enthalten noch Wirkverstärker-freie Ganzvirus-Impfstoffe." Wer jetzt verwirrt ist, sollte wissen: Das Paul-Ehrlich-Institut hatte Anfang des Jahrtausends auch keine Einwände gegen Sechsfach-Impfstoffe für Kleinstkinder (z.B. Hexavac). Nach Todesfällen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Sechsfach-Impfung (es sollen 33 Fälle gewesen sein), wurden 2005 diese Stoffe vom Markt genommen. Die Anzahl der Impfschäden in diesem Zusammenhang ist unklar. 50 Millionen Chargen, die bestellt sind, müssen in den nächsten Wochen verabreicht werden. Was man in diesem Kontext als Arbeitnehmer oder als Eltern wissen sollte - das haben wir in einem Biallo-Spezial Ende September bereits zusammengefasst. (mp)     Freitag, 2. Oktober 2009Schreckgespenst Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz in Deutschland wird gerne als Rechtfertigung dafür genommen, dass Einstellungen unterbleiben. Trockener Kommentar des Professors für Arbeitsrecht an der LMU in München, Volker Rieble gegenüber der Süddeutschen Zeitung: "Machen wir uns nichts vor. Wenn Personalchefs Mitarbeiter loswerden wollen, dann schaffen sie das so oder so." Â
Das wissen nicht nur Juristen, das wissen auch Personaler - aber offenbar noch immer nicht alle Politiker.... (mp) Montag, 20. Juli 2009Uni Köln: Gute Ideen seit 1388
Die Universität zu Köln berühmt sich "guter Ideen" - und die gebe es seit dem Jahre 1388 schon. Da scheint was dran zu sein: In einer Stellenanzeige der Uni - gesucht wird ein Leiter der Abteilung Personalmanagement - ist die Arbeitszeit exakt benannt. Sie beträgt 39,83 Wochenstunden. Was erstens nicht leicht zu ermitteln ist, zweitens noch schwieriger einzuhalten sein dürfte und - drittens - schon die erste Frage an den künftigen Personalmanager darstellt: Handelt es sich hierbei um eine sinnvolle und vor allem praktikable Regelung? Also letztlich um eine gute Idee? (mp)   Â
Dienstag, 30. Juni 2009Wir sind beruhigt - dank geordneter Insolvenz
Im Jahr der Jubiläen - 60 Jahre Grundgesetz, 20 Jahre Mauerfall, 100 Jahre Borussia Dortmund - sei ganz nebenbei auch an ein Gesetz erinnert, das in diesem Jahr ein kleines bescheidenes Jubiläum feiert. Seit nunmehr zehn Jahren gilt die Insolvenzordnung, deren Zweck es ist, im Zweifel zu erhalten statt zu zerschlagen. Und weil dies so ist, hat Baron von und zu Guttenberg das inzwischen geflügelte Wort von der "geordneten Insolvenz" geprägt. Auch heute, im Kontext der mehrfach ausgerufenen und widerrufenen Quelle-Rettung, sprach er wieder davon. In der Insolvenzordnung aus dem Jahr 1999 findet es sich allerdings nirgends. Egal, "geordnet" klingt ja sehr beruhigend in diesen unruhigen Zeiten. (mp)Â
Mittwoch, 17. Juni 2009Legte BGH-Bankensenat Grundstein für Finanzkrise?Es ist ruhig geworden um die Opfer der etwa 300.000 Schrottimmobilienfälle der 90er Jahre. Sie hatten über dubiose Vertriebsstrukturen von Banken und Bausparkassen nahezu wertlose Immobilien in der Hoffnung auf geringe Steuereinsparungen erworben (und mussten sich ähnlich hämisch behandeln lassen wie heute die Kaupthing-Kunden). Heute kämpfen viele Schrottimmobilienkäufer noch gegen Zwangsversteigerungen oder deren Folgen. Doch auch die Rechtsprechung hat ihren Teil an dem, was Bankjuristen zu Recht als Skandal bezeichnen. Besonders der so genannte Bankensenat des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Gerd Nobbe hat mit immer neuen irrlichternden Wendungen - um es zurückhaltend zu formulieren - die Haftung der Institute sehr gering gehalten. Was wäre geschehen, wenn damals genauer hingesehen worden wäre? Der Bankenrechtler Karl-Joachim Schmelz fasst dies prägnant so zusammen: "Hätte der XI. BGH-Zivilsenat seine verfassungsrechtliche Aufgabe erfüllt und nicht seit Ende der 1990’er Jahre mit seiner ‚Schrottimmobilien’-Rechtsprechung das Recht über die Grenze des Unerträglichen hinaus zugunsten der Banken verbogen, wäre die Bombe schon damals hochgegangen. Hätte der XI. BGH-Zivilsenat nämlich die HYPO-Bank dem bis dahin geltenden Recht gemäß zu Schadenersatz verurteilt, wären dem deutschen Steuerzahler nicht nur 100 Milliarden Euro Belastungen erspart geblieben (es werden mit Sicherheit noch viel mehr), sondern der Skandal hätte schon damals zu einer verschärften Überprüfung der ‚Banken-Praxis’ geführt. Das hätte auch Auswirkungen darauf gehabt, wie und in welchem Ausmaß Deutschland von der Finanzkrise ge- und betroffen wurde …" (mp) Dienstag, 9. Juni 2009Jetzt neu: Wahlzwang!
Wenn man nicht mehr weiter weiß, greift man zur Gewaltandrohung. Das ist das Kennzeichen unreifer Charaktere. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen weiß offensichtlich nicht mehr weiter, denn er fordert – laut „Bild-Zeitung“ - Wahlzwang für uns Bürger: „Wer nicht zur Wahl geht, sollte 50 Euro Strafe zahlen“.
Herr Thießen hat laut Selbstdarstellung auf der Internetseite des Bundestages Abitur, er hat evangelische Theologie und Germanistik studiert und ist Pastor, Direktor und Professor a. D. Trotzdem möchte ich ihm ein Seminar zur politischen Bildung empfehlen, denn dort könnte er lernen, dass eine Wahl, die man als solche nicht ablehnen kann, keine Wahl mehr ist – eben weil man nicht die Wahl hat. Was von einer Wahl zu halten ist, die man nicht verweigern kann, macht das geflügelte Wort des Paten deutlich: „Wir machen ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“. (wh) Montag, 25. Mai 2009Einundzwanzig, zweiundzwanzig...
Dass es sich bei der Juristerei nicht um eine exakte Wissenschaft handelt – diese Erkenntnis hat weitere Nahrung bekommen. In einem für Autofahrer interessanten Beschluss kam das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 55/09) zu dem Ergebnis, dass Rotlichtverstöße im Straßenverkehr nicht nur durch ein Kamerabild belegt werden müssen. Da man die Schwere eines solchen Verstoßes daran bemisst, wie lange die Ampel schon Rotlicht angezeigt hat, kommt es auch auf die vergangene Zeit an. Ist bereits mehr als eine Sekunde „rot“ zu sehen, wenn der Fahrer über die Linie fährt, handelt es sich um einen „qualifizierten Rotlichtverstoß“. In dem zugrundeliegenden Fall hatte das dem Fahrer eine Geldbuße von knapp 190 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat eingebracht.
Dagegen wehrte sich der Autofahrer, denn die Dauer des Verstoßes war auf bemerkenswerte Weise ermittelt worden: So hatte ein Polizeibeamter, der zwölf Meter von der Haltelinie entfernt war, um gezielt die Beachtung des Rotlichts zu beobachten, bei Überfahren der Linie angefangen zu zählen: „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ – und kam so zu dem Schluss, dass die Rotlichtphase bereits mindestens zwei Sekunden angedauert habe. Die Richter kamen jetzt zum Ergebnis, dass auch die Schätzung eines Zeugen geeignet ist, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu ahnden. Das bedeutet: Mitzählen kann Grundlage einer Verurteilung sein. Die Sprechgeschwindigkeit des Zeugen wird dabei aber immerhin berücksichtigt. Das stärkt doch das Vertrauen in den Rechtsstaat... (mp) Dienstag, 21. April 2009Porsche für 5,50 EuroDie ganz Schlauen scheinen sich rasant zu vermehren: So hatte ein Mann bei dem Internetdienst Ebay einen gebrauchten Porsche, der mehr als 75.000 Euro wert war, zum Mindestgebot von einem Euro eingestellt. Nur acht Minuten später beendete er die so genannte Auktion zwar, weil ihm ein Fehler beim Einstellen passiert war. Allerdings hatte zu diesem Zeitpunkt ein Nutzer des Dienstes bereits 5,50 Euro geboten. Nach einigem Hin und Her verlangte er Schadensersatz von 75.000 Euro – am Ende aber erfolglos. Und: Es erschien den Richtern auch ausgeschlossen, dass bis zum regulären Ende der "Auktion" keine weiteren, höheren Gebote für das Fahrzeug abgegeben worden wären. Der verhinderte Käufer würde so dafür belohnt werden, dass der Verkäufer seinen Fehler schnell zu korrigieren versuchte. Denn hätte dieser die Auktion weiterlaufen lassen, wäre aller Voraussicht ein angemessener Preis erzielt worden. Das fördert doch das Vertrauen in die Rechtsprechung. (om/mp) Donnerstag, 16. April 2009In den Mühlen des Redaktionsstabs
Große Freude hat uns die Nachricht bereitet, dass der "Redaktionsstab Rechtssprache" im Bundesjustizministerium seine Arbeit aufgenommen habe. Der Tag, an dem das geschah - es war der 1. April - sollte zunächst nicht überbewertet werden. Denn zuletzt, so ein vielfach bemühtes Kanzlerwort, zählt ja schließlich, was am Ende herauskommt.
Und so sind wir gespannt, was etwa - um exemplarisch eine beliebig ausgewählte Norm des deutschen Steuerrechts zu nennen - aus dem schönen Paragraphen 10 e des Einkommensteuergesetzes ("Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus") übriggeblieben sein wird, falls er denn dereinst in den Mühlen des Redaktionsstabes landen wird. Für Hartgesottene und zur Erkenntnis, wie Recht nicht sein sollte, ist 10e hier nachzulesen. (mp)
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